Cybermobbing = Straftatbestand

Beleidigungen, sexuelle Übergriffe und Grausamkeiten in Internet-Netzwerken sollen leichter vom Staatsanwalt verfolgt werden können.

Das fordert die Hilfsorganisation „Weißer Ring“ und bekommt Unterstützung vom Landeskriminalamt (LKA). „Wir brauchen eigene Tatbestände“, fordern LKA-Experten. „Wir müssen eine ganze Generation schützen, die im Internet groß wird“

Bislang kommen in Cybermobbing-Fällen die klassischen Tatbestände wie Beleidigung, Bedrohung, Nötigung oder Erpressung zur Anwendung. Neue Gesetze seien deshalb nicht notwendig, heißt es oft. Doch diese Meinung scheint sich zu ändern. So war es auch lange beim Thema Stalking. Seit 2007 aber gibt es nun einen eigenen Straftatbestand.

Doch auf welcher rechtlichen Grundlage auch immer: Ermittelt wird i.d.R. nur, wenn ein Opfer die Tat anzeigt. Das heißt, dass im ersten Schritt das Schweigen gebrochen werden muss!