Gesetzestexte lesen sich umständlich und langweilig - sind aber manchmal sehr nützlich! Wenn du hier etwas beschrieben findest, was du gerade selbst erlebst, weißt du immerhin schon mal, dass du damit nicht allein bist. Polizei und Gerichte beschäftigen sich damit - wenn sie davon wissen!
Hier ein kurzer Überblick, der keine Beratung durch einen Anwalt/ eine Anwältin ersetzen kann und soll.
Recht auf Schutz der Persönlichkeit
Wer in einem Forum oder einem Chat andere beleidigt, kann sich nicht darauf berufen, das sei nun einmal seine Meinung und die dürfe er auch äußern.
Dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung steht das Recht auf den Schutz der Persönlichkeit und des höchstpersönlichen Lebensbereichs entgegen. Wird es verletzt, muss sich der Betroffene das nicht gefallen lassen.
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
Wer unbefugt Fotos macht und sie veröffentlicht oder wer schon vorhandene Fotos verbreitet, kann Ärger mit dem Gesetz bekommen. Dabei kann es sich nämlich um eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs handeln (§ 201 a StGB). Insbesondere hat jede/r das Recht am eigenen Bild.
Das Recht am eigenen Bild
Nicht jede Situation darf fotografiert werden und nicht jedes Foto darf öffentlich gemacht werden!
Dort, wo jemand ganz privat ist, nämlich in seiner Wohnung, darf nicht ohne Einwilligung fotografiert werden. Und selbst wenn man einverstanden ist, dürfen diese Bilder nur mit der Erlaubnis der Fotografierten veröffentlicht werden.
Noch weniger darf jemand an Orten fotografiert werden, die vor den Blicken anderer verborgen sind. Damit sind Toiletten, Umkleideräume, Behandlungsräume beim Arzt, aber auch Terrassen gemeint, die mit einem Sichtschutz ausgestattet sind. Das nämlich zeigt an: Ich will meine Ruhe haben!
Wenn eine Situation peinlich ist, darf sie nicht fotografiert werden. Also keine heruntergelassenen Hosen, keine Nacktaufnahmen aus der Umkleidekabine. Wenn jemand so etwas aufnimmt, kann man verlangen, dass das Bild gelöscht wird. Wenn er oder sie das nicht tut und das Bild im Gegenteil noch veröffentlicht, kann man bei der Polizei Anzeige erstatten.
Auch Fotomontagen, in denen ein harmloses Bild plötzlich peinlich oder schlimmer wird, sind nicht erlaubt. Wer also etwa einen Kopf auf das Foto eines Busenstars oder eines Neonazis “setzt“, und dies veröffentlicht, handelt gegen das Gesetz.
Weitergabe von Daten (Informationelle Selbstbestimmung)
Niemand hat das Recht, persönliche Daten von dir weiterzugeben. Nur staatliche Stellen wie Polizei, Wahlämter, Schulen dürfen einige Daten von dir austauschen. Jeder andere aber, der persönliche Daten unberechtigt weitergibt oder die Weitergabe möglich macht, verstößt gegen Gesetze, etwa das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder das Telemediengesetz.
Nachstellung
Wer ständig mit jemandem über Handy, E-Mail oder Messenger Kontakt aufnimmt, ohne dass diese/r das möchte, kann sich strafbar machen.
Man spricht dann von Nachstellung (§ 238 StGB). Und zwar immer dann, wenn durch diese vielen Botschaften das normale Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt wird.
Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
Auch Beleidigungen (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) sind strafbar. Die üble Nachrede ist eine Form der Beleidigung. Nur wird hierbei eine Tatsache gegenüber Dritten behauptet, wenn die betroffene Person nicht anwesend ist. Wenn man weiß, dass diese Tatsache unwahr ist und sie trotzdem öffentlich macht, verleumdet man jemanden.
Auf die Paragraphen 185, 186, 187 und andere könnte sich die Polizei beziehen, wenn man Anzeige erstattet, weil im Internet beleidigende und Ruf schädigende Äußerungen zu finden sind.
Urhebergesetz
Auch das Urhebergesetz (UrhG) oder das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) regeln sehr genau, wer wann welche Bilder veröffentlichen darf. Grundsätzlich muss der oder die Fotografierte damit einverstanden sein. Von diesem Grundsatz gibt es nur ganz wenige Ausnahmen.